Podologie

Auch wenn die Grenzen zwischen kosmetischen und medizinischen Fußpflege teilweise fließend sind, lassen sich folgende Unterscheidungen treffen:

Kosmetische Fußpflege

Med. Fußpflege

•Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß

•Nägel schneiden, Hornhautabtragen und Nägel dekorativ behandeln

•Bedarf keiner spezieller Ausbildung oder Erlaubnis

•Gewerbeanmeldung erforderlich und ist komplett MwSt. Pflichtig

•Behandlung von Risikogruppen ist untersagt ( Diabetiker, Kunden mit Durchblutungsstörungen oder Kunden mit Störung der Blutgerinnung)

Präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß

•Behandlung von Fußpilz, eingewachsenen Nägeln oder entzündeten oder infizierten Füßen

•Behandlung von Risikopatienten

•Ist heilberufliche Tätigkeit dadurch bedarf einer spezieller Ausbildung und Erlaubnis

 

Leistungsspektrum 

Behandlungen in der Podologie umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die Behandlung von eingewachsenen Nägeln, die Hornhautbearbeitung, die Nagelpflege und die Nagelkorrektur. Diese Behandlungen können auch auf Kassenrezept durchgeführt werden. Zudem ist podologische Fußpflege sowohl auf Kassenrezept als auch als Selbstzahler möglich. Eine weitere Option ist die Pact Laser Behandlung bei Pilznägeln oder schlecht wachsenden Nägeln. Individuelle Behandlungskonzepte für die Füße werden ebenfalls angeboten.

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