Podologie

Auch wenn die Grenzen zwischen kosmetischen und medizinischen Fußpflege teilweise fließend sind, lassen sich folgende Unterscheidungen treffen:



Kosmetische Fußpflege

Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß

•Nägel schneiden, Hornhautabtragen und Nägel dekorativ behandeln

•Bedarf keiner spezieller Ausbildung oder Erlaubnis

•Gewerbeanmeldung erforderlich und ist komplett MwSt. Pflichtig

•Behandlung von Risikogruppen ist untersagt ( Diabetiker, Kunden mit Durchblutungsstörungen oder Kunden mit Störung der Blutgerinnung)

Medizinische Fußpflege

Präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß

•Behandlung von Fußpilz, eingewachsenen Nägeln oder entzündeten oder infizierten Füßen

•Behandlung von Risikopatienten

•Ist heilberufliche Tätigkeit dadurch bedarf einer spezieller Ausbildung und Erlaubnis



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